Hausordnung in Kürze

(Langfassung)

Schäden

Beim Checkin  unmittelbar nach Ihrer Ankunft geht ein Mitarbeiter mit Ihnen gemeinsam durch alle Ihnen zur Verfügung gestellten Räume. Für die Übergabe wird ein Protokoll angefertigt, das unter anderem bereits bestehende Schäden dokumentiert. BItte melden Sie uns neue Defekte und Beschädigungen, damit sie beseitigt werden können. Schäden, die durch Teilnehmer Ihrer Gruppe entstehen, melden Sie uns bitte ebenfalls. Vor der Abreise wird gemeinsam ein Checkout durchgeführt, das Protokoll dieser Begehung dokumentiert neue Schäden. Auf der Rechnung werden entsprechende Kosten dafür ausgewiesen.

Feuer/Rauchen

Im Reetdachhaus, Lütthus sowie im Speisesaal ist der Umgang mit offenem Feuer verboten. Rauchen ist in allen Gebäuden verboten, auf dem Gelände nicht erwünscht.

Alkohol

Die Lehrer bzw. Betreuer dürfen Alkohol­genuss von Teilnehmern ihrer Gruppen nur im Rahmen der vom Kinder- und Jugend­schutz­gesetz genannten Grenzen dulden. In den Häusern und auf dem Gelände ist Alkohol­konsum nicht erwünscht. Wir behalten uns vor, für grobe Verun­reinigungen aufgrund von Alkohol­missbrauch eine Reinigungs­gebühr von 100€ zu erheben.

Küchennutzung

Selbstversorger sind für die Zeit des Aufenthalts im Schullandheim selbst für die Einhaltung der Hygieneregeln in der Küche und für die entsprechende Reinigung aller genutzten Geräte, der Oberflächen, des Fußbodens und der Spülbecken verantwortlich. Die Küche darf nicht als Gemeinschaftraum genutzt werden, sondern ausschließlich durch die vom Kunden benannten Küchenverantwortlichen, die ein Gesundheitszeugnis vorweisen müssen.

Sicherheit

Für die Sicherheit der Gruppenteilnehmer in den Häusern und auf dem Gelände sind die begleitenden Lehrer bzw. Betreuer verantwortlich.

Baden

Das Baden im Pool ist ausschließlich unter Aufsicht eines Lehrers oder Betreuers erlaubt.

Klettern im Niedrigseilgarten

Das Klettern erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht liegt bei den verantwortlichen Betreuern der Gastgruppen des Schullandheims.

Die Benutzung ist nur auf bestimmungsgemäße Art und Weise erlaubt (kein Beklettern des Podest-Turmes oder der oberen Seile, kein Schaukeln, keine Gruppenbegehungen, keine baulichen Veränderungen, kein Lösen der Knoten oder Umknoten der Seile, etc.)

Eine Begehung ist nur auf den unteren Stahlseilen, der Hängebrücke und den Seilschlaufen erlaubt.

Nachtruhe

Wie in allen Schullandheimen gibt es bei uns keine feste Regelung zur Nachtruhe. Die Lehrer bzw. Betreuer bestimmen, wann die Nachtruhe bei den Teilnehmern ihrer Gruppe beginnt. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass unser Heim mitten im Dorf liegt und dass insbesondere die direkten Nachbarn und andere Gäste des Schullandheims nicht gestört werden dürfen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist deshalb jeglicher (Außen-) Lärm, der zur Ruhestörung für Anlieger oder andere Gäste führen könnte, zu vermeiden.

Abreise

Im Allgemeinen reist wenige Stunden nach Ihrer Abreise eine neue Gruppe wieder an. Räumen Sie daher bitte am Abreisetag so früh wie möglich die Häuser, damit ausreichend Zeit für die Reinigung derselben bleibt. Die Heimeltern können Ihnen sagen, wo das Gepäck untergestellt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass die von Ihrer Gruppe genutzten Räume besenrein zurück gelassen werden.

Feueralarm

Bei Feueralarm müssen alle Personen unverzüglich das Haus verlassen.